1 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz ein Bruchteil des Grundkapitals.
2 Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch
Anteilsschein) verbrieft.
3 Eine Aktie ist der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11,
12 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)
Textquelle
Donnerstag, 16. August 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen